Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer bis zum 31.12.2020 auf 16 % bzw. in bestimmten Bereichen auf 5 % reduziert.
Dieses hat auch Auswirkungen für Handwerkerleistungen und allgemein für Bauvorhaben:
Diese Frage ist deshalb von großer Bedeutung, weil es Klageverfahren von Architekten gibt, die sich auf den Mindestsatz der HOAI berufen und der EUGH entschieden hatte, dass diese in Teilen unwirksam ist.
Nicht nur in Zeiten von Corona kommt es zu Verzögerung am Bau. Davon betroffen sind auch Bauträgerverträge. Allerdings weisen diese Bauträgerverträge gegenüber den „normalen“ Werkverträgen Besonderheiten auf:
Wird mit einem Architekten / Ingenieur ein Vertrag geschlossen galt der Mindestsatz der HOAI, gleich ob es sich um einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag gehandelt hat. Dieser Mindestsatz lag meist höher, als der vereinbarte Betrag. Was passierte, wenn der Architekt nun den höheren Betrag verlangt?
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 6. November 2015 – V ZR 78/14) ist zum Teil angenommen worden, dass alle Angaben – etwa aus einem Exposé – letztlich nicht bindend seien, sofern diese nicht beurkundet wurden.
Beim Verbrauchervertrag hat der Notar vor der Beurkundung den Vertragsentwurf 2 Wochen vorher zu übermitteln. Falls dieses nicht geschieht, drohen Schadensersatzansprüche und mehr. Ferner muß der Notar u.a. über die rechtliche Tragweite des Geschäfts informieren. Eine Grenze ist in der Neutralitätspflicht des Notars gesetzt.
Der BGH hatte in seiner Entscheidung v. 23.8.18 - III ZR 506 / 16 - zu diesen Themen wichtige Hinweis erteilt.
Bauherren, wie Handwerker, schließen gerne Pauschalpreisverträge, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben. Deshalb werden viele Verträge mit Bauträgern oder Generalunternehmern geschlossen. Nicht immer kann dieses Ziel erreicht werden, weil die Grundregeln des Pauschalvertrags nicht bekannt sind:
Zum fiktiven Schadensersatz hat der BGH mit Urteil vom 22.2.2018 (Az.: VII ZR 46/17 ) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und ein Grundsatzurteil zu der Frage des Schadensersatzes getroffen, wenn der Mangel nicht beseitigt wird. Daneben sind in der Entscheidung andere Mängelrechte bestätigt worden.
Die Frage der Verwirkung des nachehelichen Unterhaltes aufgrund Eingehung einer neuen Beziehung ist etwas komplizierter als die Informationen in Online-Foren hergeben.
In diesem kurzen Beitrag wird erläutert, worauf der Bauträgerkunde achten sollte, bevor einen notariellen Vertrag mit einem Bauträger schließt. Denn vorher sind Absprachen möglich, was nach Vertragsschluß aber problematisch sein kann. Die Neuregelung zur Baubeschreibung ist erläutert.
Die Beschwerden über Baumängel nehmen erhebliche Ausmaße an, wobei den Mängelrügen oftmals entgegnet wird, dass die „Maße“ oder „Toleranzen“ oder „Maßtoleranzen“ eingehalten seien.
Das Update des ursprünglichen Beitrags zum arglistigen Verschweigen ist erforderlich geworden, weil es zunehmend Streitigkeiten gibt, die darauf basieren, dass die Parteien eines Kaufvertrags keine tiefergehenden Kenntnisses davon haben, wie sie sich bei dem Abschluß eines notariellen Kaufvertrags zu verhalten haben.
In den letzten Jahren hat der Verkauf von Wohnungseigentum zugenommen. Das ist u.a. den gesteigerten Grundstückspreisen geschuldet. Deshalb tritt das Wohnungseigentumsgesetz zunehmend in den Fokus.
Für Wohnungseigentümer, oder solche, die es werden wollen, sind die Grundlagen des Wohnungseigentumsgesetzes von besonderer Bedeutung.
Wenn es Ihnen so wie den meisten Betroffenen geht, die in einer Trennungssituation auf Post vom "gegnerischen Anwalt" warten, dann sind Sie nervös, gespannt, zornig, niedergeschlagen, traurig, und das alles auf einmal oder kurz hintereinander: Sie befinden sich in einer Ausnahmesituation.
Das nachfolgende soll einen ersten Überblick verschaffen.
Eine Immobilie ist eine langfristige Kapitalanlage, oftmals eine „Rente aus Stein“. Da bietet es sich an, selbst auch langfristig zu planen. Denn es soll doch nicht der Zufall entscheiden, was mit der Immobilie geschieht.
Patchwork Familien sind heute weit verbreitet. Jede 2. Ehe wird geschieden. Wird dann ein neuer Partner / in gefunden und eine neue Familie gegründet, stellen sich ungeahnte Schwierigkeiten.
Das betrifft alltägliche Fragen, aber auch die Frage, wie testamentarisch die Erbfolge sinnvoll gelöst werden kann.
Warum dieses Probleme bereitet, soll hier kurz erläutert werden.
An dieser Stelle sei nur die Situation dargestellt, dass die „neuen“ Partner verheiratet sind. Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften gibt es weitaus mehr Schwierigkeiten, weil dann ein gemeinschaftliches Testament nicht möglich ist und ganz andere Freibeträge gelten.
Baumängel stellen den häufigsten Streitpunkt bei Bauvorhaben dar. Was aber sind Baumängel und was kann ich tun, damit diese vermieden werden? An dieser soll ein Überblick verschafft werden.
Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren wohl die am weitesten verbreitete Möglichkeit den Nachlass zu regeln. Kostengünstig und schnell setzt man sich privatschriftlich gegenseitig als Erben ein. Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass das Berliner Testament durchaus seine Grenzen hat und sogar zu Problemen führen kann. Ein kurzer Überblick soll hier verschafft werden.
Bei Gesprächen über die Notwendigkeit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht hatte man in der Vergangenheit im Allgemeinen vorrangig den wegen Erkrankung geschäftsunfähigen Verbraucher im Blick. Gerade in Gesellschaften, die am Wirtschaftsleben teilnehmen (z.B. GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) besteht jedoch erheblicher Konfliktstoff für den Fall, dass ein Gesellschafter in den Zustand einer Geschäftsunfähigkeit gerät. Dieses Szenario sollte keinesfalls nur dem älteren Gesellschafter zu denken geben, vielmehr können Schicksalsschläge ein ebenso hohes Risiko für den jüngeren Unternehmer begründen.
Wofür haftet der Architekt? Er muß nicht ständig auf der Baustelle sein und ist selbst nur überwachend tätig. Tritt ein Mangel ein, stellt sich die Frage der Haftung, denn ein Architekt verfügt über eine Haftpflichtversicherung, während dem Bauherren bei einem Handwerker ein Insolvenzrisiko droht.
Ist die Leistung mangelhaft fragt sich, was zu tun ist und ob und was zu zahlen ist. Bei richtigem Vorgehen bestehen Ansprüche auf Erstattung von Kosten.
Viele stellen sich die Frage, was mit der selbstgenutzten Immobilie geschieht, wenn ein Umzug ins Pflegeheim notwendig wird. Muss die bis dahin selbstgenutzte Immobilie für die Heimkosten eingesetzt werden? Kann man die Immobilie eventuell vor einem Zugriff des Sozialhilfeträgers schützen?
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Bauherren, wie Handwerker, schließen gerne Pauschalpreisverträge, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben. Nicht immer gelingt dieses, weil Grundregeln des Pauschalvertrags nicht bekannt sind:
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Treten nach dem Kauf einer Immobilie Mängel auf, ist der Streit häufig vorprogrammiert. Denn üblicherweise werden Mängelrechte ausgeschlossen. Das gilt nicht immer.